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Kapitalerhaltungsgarantie besagt, dass zu Beginn der Rentenzahlung mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. siehe: Fondsgebundene Rentenversicherung
Kapitalerhaltungsgarantie besagt, dass zu Beginn der Rentenzahlung mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.
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